Aufstellungsversamlung - Gemeinde Pilsach

Datum: Mi, 05. November 2025 - 18:00 Uhr
Ort: Schneemühle 1, Pilsach


Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE KV Neumarkt lädt herzlich zur Versammlung zur Nominierung einer Kandidat*innenliste für die Wahlen zum Gemeinderat
in der Gemeinde Pilsach
für die Partei DIE LINKE ein.

 Die Wahlkreisversammlung findet statt:

 Datum: 5. November 2025
Uhrzeit: 18:00
Ort: Schneemühle 1, 92367 Pilsach

 

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Konstituierung der Versammlung
  2. Wahl einer Wahlkreisliste für die Wahlen zum Gemeinderat
  3. Nominierung einer/eines Beauftragten für den Wahlvorschlag sowie einer Stellvertretung
  4. Nominierung von zwei Wahlberechtigten zur Unterzeichnung der Niederschrift
  5. Verschiedenes

 

Hinweise zur Versammlung:

Bitte bringt euren Personalausweis mit zur Versammlung.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei Die Linke, die am Tag der Versammlung

1. Unionsbürger sind,

2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Dies wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Ausnahmen werden nur nach Vorlage einer amtlichen Bescheinigung („Wahlschein“) erteilt.

 

Da im Wahlkreis der Gemeinde Pilsach weniger wahlberechtigte Mitglieder gemeldet als Mandate zu vergeben sind, kann das aktive Stimmrecht auf der Nominierungsversammlung durch Beschluss der anwesenden Mitglieder auf die anwesenden wahlberechtigten Anhänger*innen der Partei im Wahlkreis erweitert werden. Die Erweiterung und Zulassung wer als Anhänger*in zugelassen wird, erfolgt unmittelbar vor der eigentlichen Versammlung.

 

Wählbar ist jede Person, die am 08.03.2026

1. Unionsbürger ist

2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Pilsach Erst- oder Nebenwohnsitz hat. (Bei der Bewerbung zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister entfällt diese Bedingung)

Menschen ohne Meldeadresse und ohne festen Wohnsitz in Deutschland (z.B. Obdachlose) sind stimmberechtigt und wählbar, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlkreis nachweisen können.

4. Bei Wahlen zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister sind unabhängig vom Wohnort alle Deutschen wählbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Nächster Termin:

Aufstellungsversamlung - Gemeinde Pilsach
Mi, 05. November 2025 - 18:00 Uhr
Schneemühle 1, Pilsach

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